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Interessengemeinschaft
IG Mobilfunk mit Vernunft in Wettswil

 

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Rekursvorgehen:

Das Datum der Eingabefrist für einen allfälligen Rekurs wird erst nach dem baurechtlichen Entscheid bekannt.




Wir werden Sie bezüglich Rekurs auf dieser Website hier informieren.


Musterbrief für Begehren um Teilnahme am Rekursverfahren von der Baurekurskommission des Kantons Zürich abrufen
Frist läuft am 3. August 2010 ab!!!



Wir vom Verein "IGM Wettswil" werden bei einem allfälligen
Rekurs hier Hinweise zu unserem Vorgehen geben.

Eine der Varianten wäre: Dass neben den zu erwartenden Einzelrekursen, der Verein "IGM Wettswil" einen
Rekurs im Namen seiner Mitglieder macht.

Anregungen zum Rekurs sind über antennenstopp@gmail.com willkommen! 

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