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Interessengemeinschaft
IG Mobilfunk mit Vernunft in Wettswil

 

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Fristen: 

Der baurechtliche Entscheid, welcher das Rekursrecht ermöglicht, kann bis zum
3. Februar 2010 bei der Gemeinde per eingeschriebenem Brief angefordert werden.


Der Musterbrief dafür kann über
antennenstopp@gmail.com angefordert werden.



 
Das Datum der Eingabefrist für einen allfälligen Rekurs wird erst nach dem baurechtlichen Entscheid bekannt.


Wir werden Sie darüber hier auf dieser Website informieren.


Wir vom Verein "IGM Wettswil" versuchen rechtzeitig eine Rekurs-Strategie aus- zuarbeiten.

Anregungen zum Rekurs sind über antennenstopp@gmail.com willkommen!

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