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Baugesuch: Das nachfolgende Baugesuch wurde im "Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern" am 15. Januar 2010 publiziert.
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Die Einsprachefirst für das Baugesuch beträgt 20 Tage und läuft am 3. Februar 2010 ab.
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Was kann dagegen getan werden:
Um eine
Mobilfunk-Antennenanlage in unserem Wohnquartier zu verhindern, ist es sehr
wichtig, dass sich möglichst viele Personen fristgerecht das Rekursrecht gegen
die Antennenanlage sichern. Einspracheberechtigt
(Rekurs) sind alle Personen, die innerhalb eines Radius
von 522 Metern vom Standort der Antenne wohnen oder arbeiten. Damit bei einem Entscheid zugunsten
des Bauvorhabens Rekurs eingelegt werden kann, muss wie folgt vorgegangen
werden: Jeder Betroffene muss
schriftlich, mit eingeschriebenem Brief, bei
der Baubehörde Wettswil den baurechtlichen Entscheid für das ausgeschriebene
Bauvorhaben, bis spätestens 3. Februar 2010, anfordern. Das Schreiben kann auch persönlich bei der
Baubehörde Wettswil kostenlos abgegeben werden (Quittung verlangen). Rekurs einreichen können nur Personen,
die den baurechtlichen Entscheid bei der Baubehörde Wettswil fristgerecht
angefordert haben.
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