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IG Mobilfunk mit Vernunft in Wettswil

 

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Baugesuch:

Das nachfolgende Baugesuch wurde im "Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern"
am 15. Januar 2010 publiziert.

Die Einsprachefirst für das Baugesuch beträgt
20 Tage und läuft am 3. Februar 2010 ab.

Was kann dagegen getan werden:

Um eine Mobilfunk-Antennenanlage in unserem Wohnquartier zu verhindern, ist es sehr wichtig, dass sich möglichst viele Personen fristgerecht das Rekursrecht gegen die Antennenanlage sichern.

Einspracheberechtigt (Rekurs) sind alle Personen, die innerhalb eines Radius von 522 Metern vom Standort
der Antenne wohnen oder arbeiten.

Damit bei einem Entscheid zugunsten des Bauvorhabens Rekurs eingelegt werden kann, muss wie folgt vorgegangen werden: Jeder Betroffene muss schriftlich, mit eingeschriebenem Brief, bei der Baubehörde Wettswil den baurechtlichen Entscheid für das ausgeschriebene Bauvorhaben, bis spätestens 3. Februar 2010,  anfordern. Das Schreiben kann auch persönlich bei der Baubehörde Wettswil kostenlos abgegeben werden (Quittung verlangen).

Rekurs einreichen können nur Personen, die den baurechtlichen Entscheid bei der Baubehörde Wettswil fristgerecht angefordert haben.

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