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INFO: Stand 31.8.2010: Der Vorstand
hat sich fristgemäss (bis 3.8.2010) die Beiladung zum Rekursverfahren (Rekurrentin:
Sunrise, Rekursgegner: Gemeinderat Wettswil) gesichert. Der Gemeinderat Wettswil
hat inzwischen um Fristverlängerung der Stellungnahme zur Vernehmlassung gebeten. Die Fristerstreckung wurde von der
Baurekurskommission bis zum 17.9.2010 gewährt. Auch die beigeladenen Personen
(Vorstandsmitglieder) können bis zu diesem Datum eine Stellungnahme abgeben.
Wir vom Vorstand haben noch nicht beschlossen ob wir das wirklich tun. Sollte der
Rekurs seitens Sunrise von der Baurechtskommission gutgeheissen werden, haben
alle Personen, die den baurechtlichen Entscheid angefordert haben das Recht,
Rekurs beim Verwaltungsgericht gegen das Urteil der Baurechtskommission
einzulegen. Ausserdem kann die Gemeinde Wettswil Rekurs beim Verwaltungsgericht
einlegen. Wir vom
Vorstand haben beschlossen, abzuwarten, welches Urteil die Baurechtskommission
fällt und wie der Gemeinderat Wettswil im Fall eines negativen Entscheides
reagieren wird. Bei einem negativen Entscheid werden wir eine
Mitglieder-Versammlung einberufen um das weitere Vorgehen zu bestimmen.
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